Es sei für ihn unbegreiflich, weshalb er alleine die gesamten Projektkosten der ÜO Nr. ________ – auch diejenigen der Fremdeigentümer – zu tragen habe. Abschliessend beantragt er den Anteil der zu berücksichtigenden Projektkosten von 50% auf 40-35% zu senken. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit entscheidrelevant, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: