F. Der Rekurrent hat am 25. November 2023 seine Stellungnahme zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung eingereicht. Er führt ergänzend aus, die Angelegenheit sei für ihn enttäuschend und unverständlich. Insbesondere habe die EG B.________ die überdimensionierte ÜO Nr. ________ mit den Fremdeigentümern zu wenig abgesprochen, was schlussendlich zu deren Scheitern geführt habe. Er habe die Liegenschaften nur aufgrund der gescheiterten ÜO Nr. ________ und "contre coeur" verkauft. Es sei für ihn unbegreiflich, weshalb er alleine die gesamten Projektkosten der ÜO Nr. ________ – auch diejenigen der Fremdeigentümer – zu tragen habe.