Der grosse Betrachtungsperimeter habe zur Folge gehabt, dass neun Fremdeigentümer in die ÜO Nr. ________ involviert wurden. Diese stimmten dem Projekt unter der Bedingung zu, hieraus keine Kosten tragen zu müssen. Die Gemeinde habe dies den Fremdeigentümern zugesagt, mit der Konsequenz, dass er die gesamten Kosten der ÜO Nr. ________ habe tragen müssen. Nach langer und komplizierter Planung von fast fünf Jahren habe sich herausgestellt, dass die vom Grossen Gemeinderat (nachfolgend GGR) der EG B.________ genehmigte ÜO Nr. ________ aufgrund von Unstimmigkeiten mit involvierten Fremdeigentümern, sich nicht realisieren lasse. Aus diesem Grund sei der Rückzug der ÜO Nr. _____