Würden die Berichtigungen, nicht wie vom Rekurrenten vorgebracht (Korrektur Konto "angefangene Arbeiten" in der Anfangsbilanz CHF 101'350.-- und Berücksichtigung der vergessenen Buchung im Umfang von CHF 5'000.--, was zu einem Saldo per 31.12.2018 von CHF 96'350.-- führt, wie in der Tabelle aufgeführt), berücksichtigt, läge eine zu hohe Bilanzierung und damit eine Verletzung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips vor, was zu korrigieren ist (vgl. E. 5 hiervor). Insofern sind der Rekurs und die Beschwerde gutzuheissen und die Einspracheentscheide betreffend das Steuerjahr 2018 aufzuheben. Die Akten gehen zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurück.