-6- steuerpflichtiger (juristischer) Personen auswirken (Richner/Frei/Kaufmann/Rohner, a.a.O., N. 83 zu Art. 58 DBG). 4.4 Somit ist zunächst zu klären, wie die vom Rekurrenten vorgebrachten "Fehler" im Konto angefangene Arbeiten in der Bilanz und die entsprechend vorgenommenen Korrekturen zu qualifizieren sind.