Somit sei die Feststellung der Steuerverwaltung, die Zunahme bei den angefangenen Arbeiten sei nicht erfolgswirksam verbucht worden, tatsachenwidrig (pag. 112-111). Im Schreiben vom 7. März 2024 macht er sodann eine vergessene Buchung (Auflösung von angefangenen Arbeiten von CHF 5'000.--) geltend, womit der Saldo der angefangenen Arbeiten per 31. Dezember 2018 CHF 96'350.-- betragen habe.