4.2 Der Rekurrent hat sowohl im Einspracheverfahren vor der Steuerverwaltung als auch im Rekurs- und Beschwerdeverfahren vor der Steuerrekurskommission "Fehler" bei der Erstellung der Bilanz eingestanden. So habe er in der Anfangsbilanz 2018 offensichtlich fälschlicherweise den Wert vom 31. Dezember 2016 (CHF 76'350.--) anstelle desjenigen vom 31. Dezember 2017 (CHF 101'350.--) aufgeführt. Somit sei die Feststellung der Steuerverwaltung, die Zunahme bei den angefangenen Arbeiten sei nicht erfolgswirksam verbucht worden, tatsachenwidrig (pag.