-3- sich herausgestellt, dass der Anfangsbestand der angefangenen Arbeiten in der Buchhaltung der KG C.________ CHF 6'782.21 betragen habe. Aus diesem Grund habe sie in ihren Einspracheentscheiden vom 6. Juli 2023 eine weitere Aufrechnung von CHF 25'000.-- vorgenommen, damit die angefangenen Arbeiten nun neu CHF 101'350.-- ergeben würden. Im Weiteren verweist die Steuerverwaltung darauf, dass sie die Buchhaltung des Rekurrenten aus dem Jahr 2017 als nicht ordnungsgemäss qualifiziert und ihr die Beweiskraft abgesprochen habe.