ausgewiesen und versteuert. Jedoch sei ihm bei der Erstellung der Bilanz des Jahres 2018 ein Fehler unterlaufen. Er habe den Stand der angefangenen Arbeiten per 31. Dezember 2016 übertragen, anstelle des Stands per 31. Dezember 2017. Die von der Steuerverwaltung vorgenommenen Aufrechnungen von CHF 52'350.-- (richtig: CHF 51'350.--) in der Veranlagungsverfügung und dann nochmals von CHF 25'000.-- seien falsch, da die angefangenen Arbeiten bereits berücksichtigt worden seien. Mit Eingabe vom 9. September 2023 wiederholte der Rekurrent seine Ausführungen und reichte die Bilanzen der Jahre 2016 und 2017 zu den Akten.