und die KG C.________ separat ein und erstellte anschliessend einen handschriftlichen Zusammenzug der Ergebnisse der beiden Unternehmen). Zusammengefasst begründet er seinen Antrag damit, dass sein Anteil der "angefangenen Arbeiten" bei der KG C.________ seit dem 31. Dezember 2017 unverändert sei und sich auf CHF 101'350.-- belaufe. Den beigelegten Bilanzen von 2015 bis 2017 könne entnommen werden, dass die angefangenen Arbeiten im Jahr 2025 (richtig 2015) CHF 37'850.-- betragen und sich bis ins Jahr 2017 auf CHF 101'350.-- erhöht hätten. Er habe die Erhöhungen jeweils auch als Ertrag in den Erfolgsrechnungen in der Kolonne C.________ ausgewiesen und versteuert.