-2- beiten besteuert worden seien. Aufgrund dieser Ausgangslage seien die angefangenen Arbeiten per 31. Dezember 2018 auf CHF 101'350.-- zu erhöhen. Weiter räumte sie dem Rekurrenten die Möglichkeit zur Stellungnahme ein. Daraufhin beantragte der Rekurrent eine Fristverlängerung (pag. 120), liess sich in der Folge aber nicht mehr vernehmen. Mit Datum vom 6. Juli 2023 eröffnete die Steuerverwaltung dem Rekurrenten die Einspracheentscheide entsprechend ihrer Mitteilung vom 2. Mai 2023.