Hierbei ist anzumerken, dass der Rekurrent gemäss seinen eigenen Angaben bis 2004 als ________ (selbständig erwerbstätig) gearbeitet hat (Einzelfirma B.________; nachfolgend auch EF B.________). Mitte desselben Jahres ist ein weiterer ________ eingetreten, welche von diesem Zeitpunkt an (mit zusätzlicher, neuer MWSt-Nummer) als C.________ (Kollektivgesellschaft; nachfolgend auch KG C.________, jeweils für den Anteil des Rekurrenten) geführt wurde. Ertrag und Aufwand wurden fortan auf die beiden ________ aufgeteilt. Die vom Rekurrenten aus seiner Einzelfirma laufenden Mandate wurden separat weitergeführt und nicht in die Buchhaltung der KG C.________ überführt.