Dabei wich die Steuerverwaltung in verschiedenen Punkten von der Selbstdeklaration des Rekurrenten ab. So wurden insbesondere die angefangenen Arbeiten von der Steuerverwaltung per 31. Dezember 2018 um CHF 51'350.-- auf insgesamt CHF 101'350.-- erhöht, da der Rekurrent zwar diesen Betrag als angefangene Arbeiten angebe, die Veränderung jedoch nicht erfolgswirksam verbucht worden sei (pag. 104 und 99).