A. A.________ (Rekurrent) wurde von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), mit Verfügungen vom 9. Februar 2023 für das Steuerjahr 2018 veranlagt. Das steuerbare Einkommen wurde bei den kantonalen Steuern auf CHF 86'600.-- (Akten der Steuerverwaltung, pag. 107-103) und bei der direkten Bundessteuer auf CHF 99'900.-- (pag. 102-99) festgesetzt. Das steuerbare Vermögen betrug CHF 1'191'000.-- (pag. 107-103). Dabei wich die Steuerverwaltung in verschiedenen Punkten von der Selbstdeklaration des Rekurrenten ab.