1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern pro 2021 wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2021 wird abgewiesen. 3. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 600.-- werden dem Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.