-6- 4.2 Des Weiteren vermag der Rekurrent aus dem Umstand, dass ihm für das Steuerjahr 2020 mit der gleichen Begründung offenbar eine Reduktion von einem Drittel des Eigenmietwerts gewährt wurde, nichts zu seinen Gunsten abzuleiten. Jede Veranlagung stellt ein eigenes, von früheren Veranlagungen weitgehend unabhängiges Verfahren dar, in dem die Behörden sowohl die tatsächliche als auch die rechtliche Ausgangslage vollumfänglich neu (bzw. zutreffender) beurteilen dürfen. In (formelle) Rechtskraft erwächst jeweils nur die einzelne Veranlagung, die als befristeter Verwaltungsakt ausschliesslich für die betreffende Steuerperiode Rechtswirkung