Gleichzeitig gab es aber während dieser Zeit offenbar für Eigentümer von Ferienhäusern und -wohnungen, unabhängig von Einreiseverboten und der Einstufung der einzelnen Regionen (Gefährdungsklassen: rot, orange oder gelb), Ausnahmebestimmungen, die ihnen ermöglichten, zu ihren eigenen Feriengrundstücken zu fahren. Hierbei spielte es keine Rolle, ob es sich um einen kurzfristigen Aufenthalt für Wartungsarbeiten oder einen längeren Aufenthalt handelte (, besucht am 11.9.2024).