Da sich die Covid-19-Massnahmen während dieser Zeit aber laufend änderten, ist es im Nachhinein schwierig nachzuvollziehen, ob es tatsächlich solche Einreiseverbote gab und wie lange diese für den Rekurrenten dauerten. Ein (vorübergehendes) Einreiseverbot wäre aber in Übereinstimmung mit dem Rekurrenten grundsätzlich ein objektiv, äusserer Umstand gewesen, der den jederzeitigen Eigengebrauch