-5- nachzuweisen, dass er im Jahr 2021 aufgrund von Einreiseverboten während eines Drittels des Jahres tatsächlich nicht nach Italien reisen durfte und deshalb bloss eine eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit hatte. Für den Nachweis, dass seine Grundstücke nicht ganzjährig nutzbar waren, trägt er die Beweislast. Die Behauptung des Rekurrenten kann somit mangels belegmässiger Unterlagen nicht überprüft werden.