4. Der Rekurrent stellt die Berechnung der Eigenmietwerte der Eigentumswohnung in C.________ und der zwei Bootsplätze in D.________ nicht in Frage. Er beantragt eine Reduktion der Eigenmietwerte um je einen Drittel, da die italienischen Grundstücke aufgrund der Covid-19-Pandemie im Jahr 2021 während einem Drittel des Jahres nicht erreichbar gewesen seien. Dem Rekurrenten kann nicht gefolgt werden. Dies bereits deshalb nicht, weil er seine Behauptung weder substantiiert noch belegt. Es wäre aber seine Aufgabe, mittels Unterlagen