Ein steuerlich relevanter Eigengebrauch sei nur insoweit nicht gegeben, wenn die Nutzungsmöglichkeit eingeschränkt sei. Dies sei dann der Fall, wenn eine Liegenschaft nicht bewohnbar sei oder aber nachweislich verkauft oder vermietet werden soll, ohne dass ein Käufer oder Mieter bereits gefunden wäre. Die Einreisesperre aufgrund der Covid-19-Pandemie berechtige daher zu keiner Kürzung der Eigenmietwerte. E. Der Rekurrent hat Gelegenheit erhalten, zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung zu nehmen, wovon er mit Eingabe vom 14. November 2023 Gebrauch gemacht hat. F. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen.