Er habe die Ferienwohnung zu keiner Zeit – auch nicht vor der Pandemie – vermietet. Eine Fremdvermietung sei auch nicht zumutbar gewesen, da bei einer Vermietung an Einheimische damit gerechnet werden müsse, die gesamte Ferienwohnung zu renovieren. In Italien würden die Wohnungen nämlich üblicherweise kalt (ohne Küche und Apparate) vermietet. Ferner würde die Besteuerung des Eigenmietwerts einer während der Pandemie nicht zugänglichen Ferienwohnung gegen die Eigentumsgarantie verstossen. Das Gleiche gelte für die beiden Bootsplätze.