C. Gegen die Einspracheentscheide vom 6. Juli 2023 hat der Rekurrent mit Schreiben vom 25. Juli 2023 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben. Er beantragt, das satzbestimmende Einkommen sei um CHF 5'350.-- zu reduzieren. Es sei notorisch, dass aufgrund der Covid-19-Pandemie die Einreise von Schweizern (die nicht im Grenzbereich wohnten) nach Italien verboten gewesen sei. Folglich sei es ihm nicht möglich gewesen, seine selbst bewohnte Ferienwohnung in Italien zu nutzen. Er habe die Ferienwohnung zu keiner Zeit – auch nicht vor der Pandemie – vermietet.