- 18 - 1. Der Einspracheentscheid vom 8. Juni 2023 betreffend die kantonalen Steuern 2019 wird aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Einspracheverfahrens im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. 2. Der Einspracheentscheid vom 8. Juni 2023 betreffend die direkte Bundessteuer 2019 wird aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Einspracheverfahrens im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. 3. Für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission werden keine Kosten erhoben.