169) und mit CHF 7'250.50 das Konto "Reisespesen, Kundenbetreuung" (Nr. 6640, pag. 129) betreffen. Bei der Buchprüfung und im Veran- lagungs- und Einspracheverfahren sind diese auffälligen Buchungen nicht thematisiert worden, was es nun durch die Steuerverwaltung ebenfalls näher abzuklären gilt.