- 16 - ves Beispiel dafür, wie in der Baubranche Unterakkordanten zur Verschleierung von Schwarzarbeit verwendet werden können, ist im Urteil Nr. UV.2024.00172 des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 7.8.2025 zu finden: Eine Bauunternehmung vergab Arbeiten an ein Subunternehmen. Dieses beauftragte zum Schein mehrere Sub-Subunternehmen. Bei diesen handelte es sich jedoch um leere Hüllen ohne Geschäftsräumlichkeiten, Materiallager oder Betriebsmittel.