8.4 Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen zur F.________ GmbH und der T.________ GmbH ist für die Steuerrekurskommission nicht nachvollziehbar, wie das Geschäftsmodell der Rekurrentin funktioniert und wie die Übersicht über die getätigten Geschäfte gehalten wird. Wie mehrfach erwähnt, ist es unter üblichen geschäftlichen Rahmenbedingen nicht vorstellbar, dass die Rekurrentin mit ihren Unterakkordanten weder schriftliche Verträge abschliesst noch in der Lage ist, die ihr fakturierten Stunden zu kontrollieren. Die Steuerrekurskommission geht daher davon aus, dass die Rekurrentin nicht alle zweckmässigen Unterlagen eingereicht hat.