Gemäss Feststellungen anlässlich der Buchprüfung hat die T.________ GmbH ihre Leistungen pauschal fakturiert, ohne dass hierfür ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen worden wäre. Die Steuerverwaltung hat auf eine Aufrechnung verzichtet, weil sie bei der T.________ GmbH gleichzeitig eine Buchprüfung durchgeführt hat. Die Steuerrekurskommission nimmt deswegen an, dass die Steuerverwaltung bei der T.________ GmbH entsprechende Erträge festgestellt oder aufgerechnet hat.