- 14 - F.________ GmbH ihrerseits Zahlungen der Rekurrentin im Umfang von CHF 334'312.-- als Ertrag verbucht hat (Vermerk auf pag. 112). Daraus lässt sich schliessen, dass die Steuerverwaltung auch die Zahlungen der Rekurrentin an die E.________ GmbH hauptsächlich deshalb vollumfänglich aufgerechnet hat, weil über die Empfängerin am 26. November 2019 der Konkurs eröffnet worden ist und daher eine Besteuerung des Ertrags aus der Geschäftsbeziehung mit der Rekurrentin nicht möglich gewesen ist.