werden. 7.2 In ihren Eingaben an die Steuerrekurskommission äussert sich die Steuerverwaltung nicht zu den Gründen für dieses Vorgehen. Im Protokoll der Buchprüfung vom 25. Mai 2022 wird die Aufrechnung betreffend die D.________ GmbH damit begründet, dass die Rechnungen bar bezahlt worden seien und sich die Gesellschaft in Liquidation befinde. Bei der E.________ GmbH wird als Begründung vorgebracht, dass überhaupt keine Rechnungen vorhanden gewesen seien. Das Gleiche gilt gemäss Buchprüfungsprotokoll jedoch auch für die F.________ GmbH, an welche Zahlungen von insgesamt CHF 374'312.-- verbucht worden sind.