Gemäss den Ausführungen der Vertreterin und den der Steuerrekurskommission vorliegenden Akten hat die Rekurrentin bei der Zusammenarbeit mit ihren Unterakkordanten offenbar allgemein auf schriftliche Verträge und nachvollziehbare Abrechnungen verzichtet. Wenn davon auszugehen ist, dass die Rekurrentin ohne Beizug von Subunternehmen bei weitem nicht in der Lage gewesen wäre, den verbuchten Ertrag zu erzielen, so ist es nicht sachgerecht, den verbuchten Dienstleistungsaufwand von CHF 1'580'270.-- um mehr als einen Drittel zu reduzieren, indem ausschliesslich und in vollem Umfang die Zahlungen an die D.________ GmbH und die E.________ GmbH als nicht geschäftsmässig begründet qualifiziert