Tatsächlich ist im Protokoll der Buchprüfung vom 25. Mai 2022 vermerkt, dass die Subunternehmen generell bloss eine gewisse Anzahl Stunden fakturieren würden und dass keine detaillierten Stundenrapporte vorhanden seien (pag. 112). Gemäss den Ausführungen der Vertreterin und den der Steuerrekurskommission vorliegenden Akten hat die Rekurrentin bei der Zusammenarbeit mit ihren Unterakkordanten offenbar allgemein auf schriftliche Verträge und nachvollziehbare Abrechnungen verzichtet.