7.1 Weiter weist die Vertreterin darauf hin, dass die von der Steuerverwaltung nicht beanstandeten Rechnungen der übrigen Unterakkordanten mit denjenigen der D.________ GmbH und der E.________ GmbH vergleichbar seien (vgl. drei Beispiele in Rekursbeilage 14). Tatsächlich ist im Protokoll der Buchprüfung vom 25. Mai 2022 vermerkt, dass die Subunternehmen generell bloss eine gewisse Anzahl Stunden fakturieren würden und dass keine detaillierten Stundenrapporte vorhanden seien (pag. 112).