2'088 Stunden = 22.6 FTE). Die Rekurrentin habe im Jahr 2019 jedoch nur über rund 7.25 eigene FTE verfügt (vgl. Rekursbeilage 4), weshalb sie die Arbeitsleistung von rund 14.4 FTE bei Subakkordanten bezogen habe (Dienstleistungsaufwand CHF 1.5 Mio. / Stundensatz CHF 50.-- = 30'000 Stunden / 2'088 Stunden pro FTE = 14.4 FTE). Die Berechnungen sind im Grossen und Ganzen plausibel und werden auch von der Steuerverwaltung nicht in Frage gestellt.