7. Das wichtigste Argument der Vertreterin für das Vorliegen geschäftsmässig begründeter Leistungen besteht darin, dass die Rekurrentin ohne Beizug von Unterakkordanten gar nicht in der Lage gewesen wäre, den deklarierten Umsatz von rund CHF 2.7 Mio. zu erzielen. Gemäss ihrer Berechnung (Rekursschrift vom 10.7.2023, RZ 28) wären hierzu rund 22.6 FTE (= Full Time Equivalents, Vollzeitstellen) erforderlich (Annahmen: Umsatz aus verrechneten Stunden CHF 2.6 Mio. / Stundensatz CHF 55.-- = 47'273 verrechnete Stunden / Jahresleistung pro FTE 2'088 Stunden = 22.6 FTE).