5.3 Insgesamt haben die beiden Unterakkordanten der Rekurrentin rund 11'100 Stunden in Rechnung gestellt (bei einem Ansatz von CHF 50.-- inkl. MWSt), was bei einer angenommenen Jahresleistung von 2'088 Stunden pro Vollzeitstelle (Angabe der Vertreterin, Rekursschrift vom 10.7.2023, RZ 26; Annahme nach Ansicht der Steuerrekurskommission grosszügig berechnet) rund 5.4 Vollzeitarbeitskräften entspricht. Wie die Rekurrentin in der Lage gewesen sein soll, ohne Arbeitsrapporte oder detaillierte eigene Aufzeichnungen diese Menge an Arbeitsleistungen zu kontrollieren, ist nicht ersichtlich.