- 10 - 5.1 Gemäss Angaben der Vertreterin hat der Geschäftsführer der Rekurrentin jeweils "gleich vor Ort, nach der Baustellenbesichtigung" mit den Unterakkordanten mündlich vereinbart, welche Arbeiten sie zu welchem Preis erledigen werden (Rekursschrift vom 10.7.2023, RZ 15, 18 und 19). Dabei seien mit der D.________ GmbH die Anzahl Stunden und mit der E.________ GmbH eine Pauschalentschädigung, basierend auf der Anzahl Stunden, vereinbart worden. Aufgrund dieser mündlichen Abmachungen habe die Rekurrentin auf Stundenrapporte verzichten können.