Festzuhalten ist jedoch, dass die Rekurrentin am 27. Juni 2019 eine von der Steuerverwaltung nicht aufgerechnete Zahlung über CHF 25'000.-- verbucht hat, die gemäss Buchungstext an die "R.________ GmbH [fast gleiche Bezeichnung wie die E._____GmbH]" (eine solche Gesellschaft existiert nicht) überwiesen worden ist. Für diese Transaktion hat die Rekurrentin weder eine Rechnung eingereicht noch ist sie auf dem geschwärzten Kontoauszug ersichtlich. Insgesamt belaufen sich die strittigen Zahlungen an die E.________ GmbH somit auf CHF 202'378.85 (vgl. E. 4 hiervor).