-8- 4.1.6 Ausschlaggebend ist jedoch Folgendes: Laut ihren Buchungen hat die Rekurrentin den auf den Rechnungen vermerkten Betrag in den meisten Fällen in mehreren Tranchen beglichen. Sie kann jedoch keine Empfangsbestätigungen für diese Geldübergaben vorlegen. Nur die 32 von der D.________ GmbH ausgestellten Rechnungen enthalten eine Unterschrift des (angeblichen) Empfängers I.________, die – wie erwähnt – nicht als Quittung taugt. Von den verbuchten Barbezügen zu Gunsten der D.__