___ GmbH von insgesamt CHF 555'379.--. Zur Begründung ihres Standpunkts führt die Vertreterin aus, dass die Rekurrentin nur über eine begrenzte Anzahl an eigenen Mitarbeitern verfüge und bei Bedarf Aufträge an Unterakkordanten erteile, wozu die D.________ GmbH und die E.________ GmbH zählten. Dabei sei in den meisten Fällen direkt auf der jeweiligen Baustelle vereinbart worden, welche Arbeiten das beauftragte Unternehmen zu welchem Preis erledigen werde. Auch existierten keine schriftlichen Verträge. Diese Art der Mandatierung von Subunternehmen sei in der Baubranche keine Seltenheit, das Gleiche gelte für Barzahlungen.