C. Gegen die Einspracheentscheide hat die Rekurrentin, vertreten durch C.________ (fortan: Vertreterin), mit Eingabe vom 10. Juli 2023 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern erhoben. Sie beantragt, den steuerbaren Gewinn für die kantonalen Steuern auf CHF 83'000.-- und für die direkte Bundessteuer auf CHF 85'000.-- festzusetzen. Beanstandet werden ausschliesslich die beiden von der Steuerverwaltung als verdeckte Gewinnausschüttungen qualifizierten Zahlungen an die D.________ GmbH und an die E.________ GmbH von insgesamt CHF 555'379.--.