307-297) hiess die Steuerverwaltung teilweise gut. Sie bestimmte den steuerbaren Gewinn mit Einspracheentscheiden vom 8. Juni 2023 (pag. 331-320) auf CHF 493'400.-- bei den kantonalen Steuern und auf CHF 495'400.-- bei der direkten Bundessteuer. Das steuerbare Kapital betrug unverändert CHF 20'000.--. Im Einzelnen wich die Steuerverwaltung wie folgt vom deklarierten Gewinn ab: