1. Der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung vom 22. Mai 2023 betreffend die kantonalen Steuern 2011 wird aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. 2. Der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung vom 22. Mai 2023 betreffend die direkte Bundessteuer 2011 wird aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. 3. Für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission werden keine Kosten erhoben. 4. Es werden Parteikosten im Betrag von pauschal CHF 1'500.-- (inkl. 7.7 % MWST und allfälliger Auslagen) gesprochen.