6. Entsprechend ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls zu analysieren, welchen Grund die Vermögensverschiebung hatte (BGer 9C_604/2022 vom 1.5.2024, E. 4.1). Konkret ist also zu prüfen, ob dem Rekurrenten die zusätzlichen 7 Bezugsrechte aufgrund des Beteiligungsverhältnisses, des Arbeitsverhältnisses oder mit einem Schenkungsmotiv zugeteilt wurden. Dies unabhängig davon, wie die Steuerverwaltung die Zuteilung an F.___