Hauptziel der Neuregelung der Mitarbeiterbeteiligungen im DBG (und im StHG) war die Wiederherstellung der Rechtssicherheit bei der Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Mitarbeiterbeteiligungen, indem die bis dahin geübte und in Teilbereichen uneinheitliche Praxis auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt wurde (BBl 2005 575, S. 576). Mit der gesetzlichen Definition der Mitarbeiterbeteiligungen sollte keine Erweiterung gegenüber der bisherigen Praxis erfolgen.