5.3 In den heute gültigen Art. 20 Abs. 1 StG bzw. Art. 17 Abs. 1 DBG ist explizit normiert, dass geldwerte Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen steuerbar sind. Dies gilt aber nicht erst seit der gesetzlichen Normierung. Die unterpreisliche Zuteilung von Mitarbeiterbeteiligungen wird in der Praxis vielmehr seit über 20 Jahren als geldwerter Vorteil aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit angesehen (siehe dazu Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, Handkommentar zum DBG, 1. Aufl., 2003, N. 46 zu Art. 17 DBG; vgl. auch Richner/Frei/Kaufmann/Rohner, a.a.O., N. 57 zu Art.