- 10 - gegenleistungslos erscheint, andernfalls sie nämlich als Schenkung zu qualifizieren wäre (Richner/Frei/Kaufmann/Rohner, a.a.O., N. 33 zu Art. 17 DBG; vgl. Peter Locher, a.a.O., N. 162 zu Art. 20 DBG). Eine Schenkung liegt aber nur in Ausnahmefällen vor, soweit der Entgeltcharakter völlig in den Hintergrund tritt und persönliche Gründe für die Zuwendung ausschlaggebend waren (Markus Reich, Steuerrecht, 3. Aufl., 2020, N. 8 zu § 13).