Von den 20 Bezugsrechten, auf welche E.________ verzichtet hat, wurden 13 F.________ und 7 dem Rekurrenten zugewiesen. In diesem Rahmen ist es zu einer Vermögensumverteilung unter den Aktionären gekommen: Es ist unbestritten, dass der im Rahmen der Kapitalerhöhung zu zahlende Nominalwert der neu ausgegebenen Namenaktien von CHF 1'000.-- deutlich tiefer war als deren innerer Wert. Die Bezugsrechte zur Zeichnung von Namenaktien zu vorteilhaften Konditionen wurden dem Rekurrenten unentgeltlich zugeteilt. Konkret ist dem Rekurrenten im Rahmen der 7 Bezugsrechte bzw. der basierend darauf gezeichneten Namenaktien also etwas zugeflossen, was er vorher noch nicht hatte.