Damit finde eine unterschiedliche Betrachtung desselben Sachverhalts statt. Die Ausübung eines Bezugsrechts, auf welches verzichtet worden sei, könne nicht beim Sohn als Schenkung und beim Dritten (bzw. dem Rekurrenten) als Einkommen betrachtet werden, da es sich dabei um zwei unterschiedliche Steuerarten handle, zwischen welchen die Steuerverwaltung nicht frei wählen könne. Zuletzt handle es sich bei den zusätzlich ausgeübten Bezugsrechten nicht um Einkommen im Sinn des Steuerrechts, da durch die Ausübung der Bezugsrechte kein genügender Zufluss stattgefunden habe.