-5- auf die Aufrechnung von CHF 331'500.-- zu verzichten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Einerseits sei vorliegend die zeitliche Komponente unhaltbar (über zehn Jahre seit Einreichung der Steuererklärung). Andererseits scheine sich die Steuerverwaltung bezüglich der Rechtslage alles andere als sicher zu sein, sehe doch Konsistenz in der Beurteilung und Begründung anders aus. Es wirke befremdlich, dass auf den Wortlaut der Einsprache in keiner Weise eingegangen, sondern einfach eine andere Begründung gewählt worden sei.